Demokratie und Frieden

von Roland Kaim, 17. August 2018

Sind die westlichen Demokratien und Frieden zwei Seiten einer Medaille, die für eine dem zivilen Frieden dienenden Wertegemeinschaft steht?

 

Oder kann es sein, dass ausgerechnet unsere für "Demokratie, Frieden und Menschenrechte" stehende westliche Wertegemeinschaft von mächtigen Interessenvertretern vereinnahmt wird, um mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln genau diese Werte zu untergraben?

 

Haben die Menschen und Völker in unseren Staaten tatsächlich das Recht, bei Abstimmungen ihre Stimme zu geben, wenn es um Fragen wie z.B. Kriegseinsätze oder internationale Wirtschaftsverträge geht?

 

Welches Recht führt die Staaten dazu, eine Politik zu betreiben, die offensichtlich im Widerspruch von Menschenwürde und einer der Natur und dem Menschen dienenden Wirtschafts- und Friedensordnung steht?

 

Sind diese Fragen berechtigt oder werfen sie nur Sand ins Getriebe in der derzeit bestehenden Ordnung, mit der man doch "gut leben" kann?

 

Kann es denn mit einem "Weiter so" uneingeschränkt tatsächlich ein "weiter so" geben, oder müssen wir als Bürger doch mehr Verantwortung übernehmen und den Politikern, Wirtschafts- und Finanzbossen, die für die derzeitige Lage in der Welt maßgeblich verantwortlich sind, ein klares "STOP"-Signal entgegenhalten und somit ein klares Zeichen des Widerstandes im Namen des Friedens und des Guten setzen?

 

Geht das derzeitige System wirklich noch konform mit unserem Verfassungsrecht, oder wird es immer mehr ausgehöhlt?

 

Was können wir Menschen also gemeinsam erreichen, damit in unseren Staaten eine dem Leben und dem Menschen dienenden Ordnung wieder ins Gleichgewicht kommt?

 

Wenn also unsere verfassungsmäßige Ordnung Gefahr läuft, beseitigt zu werden, wie kann dann der Artikel 20 des GG von uns angewandt werden, in dem steht:

 

"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Quelle: "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland", Artikel 20